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12. 11. 2024 - 20:15 Uhr
Siegel
Siegel der Hansteiner (Bischöflichen Commissariat Heiligenstadt)

Geschichtliches

Der Hanstein  liegt 14 km von Heiligenstadt, dicht über den Dörfern Rimbach und Bornhagen, und ist eine der schönsten Burgruinen Mitteldeutschlands.

Die erste sichere Nachricht über das Vorhandensein einer Burg Hanstein und zugleich über ihre Zerstörung gibt uns der Mönch Lambert von Hersfeld in seinen Jahrbüchern zum Jahre 1070: „(Im August) ließ König Heinrich IV. des Herzoges (Otto von Nordheim) Burg Hanenstein von Grund aus zerstören.“

Zur Zeit Heinrichs  des Löwen tritt 1145 ein Boppo von  Hanenstein auf, welcher 1151 Popo Graf de Hanstein und 1170 Graf Poppo de Hanstein genannt wurde. 1203 wurde die Burg Hanstein zunächst an den Rheinpfalzgrafen Heinrich, bald darauf an seinen Bruder, des Kaisers Otto IV übereignet.

Im Jahre 1209 nahm Erzbischof Siegfried von Mainz das castrum Hanenstein als Eigentum des Mainzer Erzbistums in Anspruch. Um sich den mächtigen Kirchenfürsten zu gewinnen, gab Otto IV. die Burg Hanstein dem Mainzer.

1236 erscheint als Mainzer Lehnsmann Heidenreich von Hanenstene. Das Geschlecht, dem er angehörte, stammt von den Vitztumen Apolda ab; ein Zweig derselben erhielt 1150 das Vitztamt auf dem Rusteberge im Mainzischen Eichsfelde und um 1230 ein  Burglehen auf dem Mainzischen Schlosse Hanstein. Nach diesem Schlosse nannte sich das Geschlecht fortan. Mainzische Befehlshaber auf der Burg Hanstein (wie auf den anderen eichsfeldischen Burgen des Erzstifts) waren von 1296 bis 1299 Friedrich von Roßdorf und Dietrich von Hardenberg.

Die Burg Hanstein war inzwischen recht baufällig geworden. Am 4. Oktober 1308 schlossen die Gebrüder Heinrich und Lippold von Hanstein mit dem Erzbischof Peter von Mainz einen Vertrag, durch welchen erstere sich zur Erbauung einer neuen Burg unter gewissen Bedingungen verpflichteten: „Sie wollten aus ihren eigenen Mitteln auf dem Berge Erzstifts, genannt Hanstein, die Burg ganz neu aufbauen, den Oberbau aus Holz, den Unterbau ganz aus Stein; an dieser Burg wollten sie kein anderes Recht haben, als dass sie und ihre männlichen  Erben immer Amtsleute und Burgmänner wären. Die Burg sollte, wie der Rusteberg und andere Schlösser, allezeit dem Erzbischofe ein offenes Schloss sein und bleiben.

Deshalb sollten die Wächter und Torhüter dem Erzbischofe als Landherrn huldigen, aber auch zugleich denen von Hanstein als Erbburgmänner schwören. Zur Unterhaltung der Burg und zur Besoldung der Wächter will der Erzbischof jährlich 10 Mark feines Silber anweisen.

Wenn die von Hanstein ausstürben, sollte  die Burg Hanstein mit den oben genannten Einkünften an den Erzbischof von Mainz zurückfallen.

Die Hansteiner gingen ans Werk und erbauten die Burg, welche fortan der Stammsitz ihres weit verzweigten und rechtbegüterten Geschlechts war.

Durch aufgefundene Inschriftsteine, die Jahreszahlen enthalten, ist erkennbar geworden, dass in den Jahren 1414 und 1519 bedeutende Erweiterungsbauten dem ersten Baubestande angeführt wurden.

Die letztere Reparatur hatte den Zweck, die Burg so weit in Verteidigungsstand zu setzen, dass man in gefährlichen Zeiten wenigstens das Vieh und die Habe in derselben bergen konnte.

Wohnungen für Familien von Hanstein zu erneuern, war nicht die Absicht.
Denn denen von Hanstein war es schon längst auf der Stammburg zu eng geworden und so hatten sie sich auf ihren Ritterhöfen Besenhausen, Bornhagen, Werleshausen, Wahlhausen, Ershausen, Oberelle und Henfstedt (im Hennebergischen) Geismar sowie auf Ober- und Unterstein niedergelassen. So kam es dazu, dass im Jahre 1683 die Burg Hanstein „wüste und unbewohnt“ war.

Verlassen von ihren Besitzern, zerfiel sie immer mehr, blieb jedoch noch einige Zeit (1645,1678) ein Vereinigungspunkt sämtlicher Stämme zur Beratung ihrer Familien Angelegenheiten, bis auch dieses wegen Baufälligkeit unmöglich wurde. Erst von 1838 bis 1840 haben sämtliche von Hanstein in der alten Burg einen neuen Saal errichten lassen, um Familienkonferenzen hier abhalten zu können.

Zwischen 1904 und 1915 wurden umfangreiche Renovierungsarbeiten im Hinblick auf die bevorstehende 600 Jahrfeier der Burg durchgeführt.

1921 beging man das 800-jährige Bestehen des Geschlechtes derer von Hanstein.

Die Burganlage ging 1946 in das Volkseigentum der DDR, seit 1952 in Rechtsträgerschaft der Gemeinde Bornhagen über.

Im Sommer 1985 Jahre wurde mit umfangreichen Sanierungsarbeiten begonnen. Grundlage war die denkmalpflegerische Zielstellung des Instituts für Denkmalpflege Erfurt.

Seit 1990 ist die Burg Hanstein in den Gemeindebesitz übergegangen.